Um für den Ernstfall (Unfall der Reitbeteiligung mit dem Reittier) abgesichert zu sein, ist es zwingend notwendig die Tierhalter-Haftpflichtversicherung über die Reitbeteiligung zu informieren und diese in den Versicherungsschutz einschließen zu lassen!

Hintergrund ist das kürzlich veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg, in welchem entschieden wurde, dass ein Pferdehalter auch bei einer Reitbeteiligung für Unfälle haftet, welche durch das Pferd verursacht werden (Urteil: 4 U 1162/13, vom 29. März 2017).

Die Vereinbarung einer Reitbeteiligung ändert laut OLG Nürnberg demnach nichts an der Haltereigenschaft. Auch ist von einem stillschweigenden Haftungsausschluss bei dieser Konstellation nicht auszugehen.

Im zu Grunde liegenden Fall nahm die Krankenversicherung der geschädigten Reitbeteiligung die Halterin des Pferdes in Anspruch, die es versäumt hatte die Reitbeteiligung in der Haftpflicht mitzuversichern.

Sind Sie Pferdehalter? Rufen Sie uns an! Gerne gehen wir mit Ihnen Ihre Tierhalterhaftpflichtversicherung durch und informieren ggfs. die Versicherung über die bestehende Reitbeteiligung, damit Sie im Schadensfall nicht Regress genommen werden!

Reiter.jpg

Weitere Informationen zum Urteil: https://www.juris.de/jportal/portal/t/1tkj/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171005372&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

AMEX & Zeller
Versicherungsmakler GmbH

Willhelmstraße 2
79379 Müllheim

Telefon: 07631 / 2512
Telefax: 07631 / 2501
E-Mail: info@amex-zeller.de